Anfrage zur Anmeldung zum nächsten Termin in Ihrer Nähe! Schicken Sie uns Ihre Anfrage für eine der nachfolgenden Kurse oder Untersuchungen im Bezirk ihrer Wahl mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie gerne zurück!
Verkehrsauffälligkeit Nachschulung bei INFAR
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat Steiermark, an unseren Kontakt im Burgenland, an unseren Kontakt in Kärnten, an unseren Kontakt in Niederösterreich, an das Sekretariat Vorarlberg oder an unseren Kontakt in Wien. Sie können sich auch gleich über den linken Balken anmelden, wir rufen Sie gerne zurück. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.
Nachschulung bei besonderen Verkehrsdelikten
(Nachschulung bei z.B. Verkehrsauffälligkeit)
Nachschulungskurse und die Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.
Informationen über den Kursablauf bei einer Nachschulung wegen Verkehrsauffälligkeit finden Sie auf der INFAR-Steiermark Hauptseite, auf der Fuehrerschein Oesterreich Hauptseite, auf der INFAR Steiermark Hauptseite, auf der INFAR Vorarlberg Hauptseite oder auf der INFAR Österreich Hauptseite.
Nachschulung bei Führerschein auf Probe
(Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)
Nachschulungskurse und die Nachschulung für Kraftfahrer mit Probeführerschein werden bei bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von Seiten der Behörde angeordnet. Zudem absolviert ein speziell geschulter Fahrlehrer mit dem Betroffenen eine Fahrprobe. Dies dient dazu die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (beispielsweise der Verkehrsjurist/die Verkehrsjuristin) vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.
Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:
- Klärung der Ursachen des Deliktes
- Information über die Gesetzeslage
- Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
- Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
- Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
- Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
- Kennen lernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
- Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
- Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
- Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Kosten für eine Nachschulung bei verkehrsauffälligen Lenkern
- Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker, Preis: 645 Euro (ab 01.08.2024)
- Nachschulung aufgrund des Vormerksystems: Preis lt. FSG-NV